Rechtsprechung
   BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2351
BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11 (https://dejure.org/2014,2351)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11 (https://dejure.org/2014,2351)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11 (https://dejure.org/2014,2351)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,2351) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 69 Abs 3 FGO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Auslegung einer Gegenvorstellung als Anhörungsrüge iSd § 133a FGO - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch finanzgerichtliche Kostenentscheidung unter Missachtung rechtlichen Gehörs - Rechtswegerschöpfung iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG durch als ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzziel einer Gegenvorstellung als Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Auslegung einer Gegenvorstellung als Anhörungsrüge iSd § 133a FGO - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch finanzgerichtliche Kostenentscheidung unter Missachtung rechtlichen Gehörs - Rechtswegerschöpfung iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG durch als ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 62 Abs. 4
    Rechtsschutzziel einer Gegenvorstellung als Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Gegenvorstellung als Anhörungsrüge

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 991
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11
    aa) Die Garantie rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 72, 119 ; 86, 133 ; 96, 205 ; BVerfGK 10, 41 ; stRspr).

    Hingegen gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BFH, 21.12.2006 - V S 33/06

    Gegenvorstellung

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11
    Eine Umdeutung scheide nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aus (Hinweis auf Beschluss des BFH vom 21. Dezember 2006 - V S 33/06 -, BFH/NV 2007, S. 747).

    Eine Umdeutung der von fachkundigen Prozessvertretern ausdrücklich als solche erhobenen Gegenvorstellung in eine Anhörungsrüge scheide aus (Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2006 - V S 33/06 - sowie auf die dort zitierten weiteren BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 2005 - III B 63/05 -, vom 6. Juli 2005 - VII S 30/05 - und vom 10. August 2005 - XI S 2/05 -).

    Zwar ist der vor dem Bundesfinanzhof postulationsfähige Personenkreis (vgl. § 62 Abs. 4 FGO) grundsätzlich beim Wort zu nehmen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 21. Dezember 2006 - V S 33/06 -, BFH/NV 2007, S. 747, vom 21. August 2007 - X B 160/07 -, juris, vom 4. November 2008 - V B 114/08 -, BFH/NV 2009, S. 400, vom 11. März 2009 - VI S 11/08 -, juris, vom 22. März 2011 - X B 198/10 -, BFH/NV 2011, S. 1166 und vom 14. Februar 2012 - IV S 1/12 -, BFH/NV 2012, S. 967), ungeachtet dessen kann jedoch dann, wenn ein Rechtsbehelf ausschließlich auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gestützt wird, schon im Wege der Auslegung von einer Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO ausgegangen werden (so zur Auslegung einer "sofortigen Beschwerde" als Anhörungsrüge Bundesfinanzhof, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - I S 12/12 -, BFH/NV 2013, S. 733 unter Bezugnahme auf das Gebot der rechtsschutzgewährenden Auslegung von Prozesserklärungen).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11
    a) Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Regelfall abhängig ist (vgl. BVerfGE 122, 190 ; 126, 1 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, S. 3506 ).

    Geleitet durch Art. 19 Abs. 4 GG ist die Auslegung grundsätzlich wohlwollend am erkennbaren Rechtsschutzanliegen zu orientieren (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, S. 3506 ).

  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Rechtskundige sind bei den von ihnen abgegebenen Erklärungen grundsätzlich beim Wort zu nehmen (vgl. BFH 14. Juni 2011 - V B 24/10 - Rn. 14; für Prozesserklärungen: BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 36, BAGE 144, 263; vgl. auch BVerfG 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11 - Rn. 26) .
  • BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Kontrolle einer

    Aus der fachgerichtlichen Verwerfung eines Rechtsbehelfs als unzulässig kann daher nicht automatisch geschlossen werden, der Rechtsweg sei nicht ordnungsgemäß erschöpft worden (vgl. BVerfGE 128, 90 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11 -, juris, Rn. 18).

    Wenn das Fachgericht die betreffenden Zulässigkeitsanforderungen in verfassungswidriger Weise - etwa unter Verstoß gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes oder das Willkürverbot - überspannt hat, kann die vom Fachgericht angenommene Unzulässigkeit einem Beschwerdeführer nicht entgegengehalten werden (vgl. BVerfGK 13, 181 ; 16, 409 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11 -, juris, Rn. 11, 18; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf (Hrsg.), BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 168).

  • BVerfG, 21.09.2018 - 2 BvR 1649/17

    Versagung von Lockerungen und Langzeitbesuchen im Strafvollzug

    Zum einen hat das Landgericht die Zulässigkeitsanforderungen aus den vom Oberlandesgericht dargelegten Gründen überspannt, indem es den Antrag des Beschwerdeführers nicht hinreichend am Rechtsschutzziel orientiert ausgelegt hat, so dass die vom Fachgericht angenommene Unzulässigkeit dem Beschwerdeführer schon deswegen nicht entgegengehalten werden kann (vgl. BVerfGK 13, 181 ; 16, 409 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11 -, juris, Rn. 11, 18; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 168).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht